Kontakt
AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS
Patientenkoordination Nicht EU-Patienten

Patientenkoordinatorin
Tahani Al-Barghouthi

Im Prüfling 21-25
60389 Frankfurt am Main

T +49 (69) 46 08 - 64 43

F +49 (69) 46 08 - 229

tahani.albarghouthi@agaplesion.de

Ihre Ansprechpartnerin
 Tahani Al-Barghouthi

Tahani Al-Barghouthi

Patientenkoordinatorin

Nicht-EU-Patienten

Internationale Patienten

Das AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS ist seit mehr als 100 Jahren Garant für eine fachärztliche Behandlung auf höchstem Niveau.

Gemeinsam mit den Belegarztpraxen versorgen wir Patienten aus dem In- und Ausland, darunter auch zahlreiche Patienten aus Nicht-EU-Ländern.

Unser Ziel: Ihnen die Behandlung so angenehm und erfolgreich wie möglich zu gestalten. Dabei profitieren Sie von unseren hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie unserer langjährigen Erfahrung.

Wir akzeptieren Nicht-EU-Patienten als Selbstzahler:

  • mit geeigneter internationaler Krankenversicherung
  • mit Förderung (Sponsorship) aus Heimatländern z. B. durch Botschaften, Konsulate, Gesundheitsministerien etc.
  • die von spezialisierten Agenturen gesponsert werden (Bedingung: Aus ethischen Gründen zahlen wir keine Provisionen an Agenturen und gehen keine Geschäftsvereinbarung mit den Agenturen ein.)

Der Weg zu Ihrer medizinischen Behandlung

Wenn Sie Interesse an einer medizinischen Behandlung in unserer Klinik haben, stellen Sie gern eine Anfrage. Wir prüfen dann umgehend, ob die Behandlung in unserer Klinik möglich ist und kontaktieren Sie dann. Dieser Bewertungsprozess ist kostenlos.

Wir benötigen dafür folgende Informationen:

  • Eine Beschreibung Ihres medizinischen Zustands und den Grund für Ihre Anfrage
  • Einen entsprechenden medizinischen Bericht in einer der folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch oder Arabisch
  • Ein ausgefülltes Kontaktformular › (auf dem PC speichern, ausfüllen, Änderungen speichern und an uns schicken)

Folgende optionale Informationen können für die Einschätzung ebenfalls ausschlaggebend sein:

  • Laborbefunde
  • Radiologie-Berichte
  • Chirurgie-Bericht, falls eine Operation durchgeführt wurde
  • Pathologie-Bericht, falls eine Biopsie durchgeführt wurde

Wir behandeln alle übermittelten Informationen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Einschätzung, ob eine Behandlung in unserer Klinik möglich ist.

Sie können uns Ihre Anfrage auf folgenden Wegen zukommen lassen:

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wenn die Behandlung bei uns möglich ist, erhalten Sie eine Bestätigung und folgende Dokumente:

  • Behandlungsplan
    Ein kurze Beschreibung der geplanten Behandlung bzw. der erforderlichen Diagnostik
  • Kostenvoranschlag
    Er enthält die geschätzten medizinischen Behandlungskosten, Sonderleistungen werden gesondert vereinbart
  • Zeitfenster
    Ein Zeitplan mit voraussichtlichen Arztterminen, der Dauer des Krankenhausaufenthalts und der Gesamtdauer des Aufenthalts in Deutschland. Außerdem erhalten Sie den Plan für die Nachsorge in Deutschland oder Ihrem Heimatland.

Die weiteren Schritte

Wenn Sie unserem Behandlungsplan zustimmen, werden Sie um die Zahlung der geschätzten Kosten per "Vorkasse" gebeten. Sie können per Überweisung, Kreditkarte oder in bar bei der Ankunft in der Klinik zahlen.

Unsere Patientenkoordinatorin organisiert alle notwendigen Termine und bereitet Ihren Aufenthalt vor.

Kostenpflichtige Zusatzwahlleistungen sind verfügbar. Dazu gehören u. a. die Übersetzung von Berichten, Dolmetscher im Krankenhaus oder in einer Praxis, Begleitung, Hotelbuchung, Limousine und Flughafentransfer.

Sie benötigen ein medizinisches Visum? Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung, wenn Sie eine Vorauszahlung der geschätzten Kosten leisten. Nach Eingang der Zahlungsbestätigung stellen wir für Sie gern eine offizielle Einladung aus. Diese können Sie beim Beantragen des Einreisevisums bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland vorlegen.

Wer zahlt für die Behandlung?

Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) enthält die gesetzlichen Bestimmungen für das Gesundheitssystem in Deutschland. Die Bestimmungen gelten für alle Patienten – sowohl deutsche als auch internationale. Das Sozialgesetzbuch garantiert ausländischen Patienten somit die gleiche Behandlung bei gleichen Behandlungskosten.

Die Behandlungskosten werden auf Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG, deutsch: Diagnosebezogene Fallgruppen) berechnet. Dieses Abrechnungssystem gilt in allen deutschen Krankenhäusern.

Wonach richten sich die Behandlungskosten?

Krankenhäuser berechnen die Behandlungskosten mithilfe der DRG (Diagnosis Related Groups, deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen). Die DRG ordnen Krankenhausfälle (Patienten) anhand von medizinischen Kriterien in Fallgruppen ein.

Die deutschen DRG teilen Krankenhaus-Aktivitäten in mehr als 18 Kategorien ein. Diese Kategorien beziehen sich auf  bestimmte Gesundheitsbereiche wie Krankheiten der Augen, Atmungsorgane, Verdauungsorgane usw. Innerhalb dieser Kategorien wird eine spezifische DRG festgelegt. Das geschieht auf Grundlage der Diagnose, der medizinischen Maßnahmen und zusätzlichen Diagnosen.

Für jeden der über 1.200 DRG-Codes ist ein bestimmter wirtschaftlicher Fallwert vorgeschrieben. Mithilfe dieses Fallwerts ermittelt die Klinik die Kosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden. In der Regel enthalten die DRG-Preise auch die Kosten für Implantate, Medikamente und für das medizinische Personal, d. h. die ärztliche Versorgung.

Wenn ein Patient jedoch eine privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt wünscht, wird diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise für die wahlärztliche Behandlung sind auch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Für eine individuelle ärztliche Behandlung mit doppelter Abrechnung muss der Patient einen so genannten Wahlleistungsvertrag abschließen.

Unsere Krankenhäuser bieten Dreibett-Zimmer als allgemeinen Standard an. Gegen Aufpreis können Patienten auch komfortablere Einzel- oder Zweibett-Zimmer wählen.

Krankenversicherung

Einige Krankenversicherungen decken auch die medizinische Behandlung im Ausland ab. Wir akzeptieren diese Versicherungen, wenn dem Patienten eine förmliche Vorabgenehmigung für alle Behandlungskosten vorliegt.

Wenn keine Vorabgenehmigung vorliegt, kann der Patient als Selbstzahler eine Vorauszahlung leisten und anschließend eine Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft beantragen. Das Erstattungsformular und die Gesamtrechnung stellen wir Ihnen dafür gern zur Verfügung.

Wenn die Vorabgenehmigung erst während des Krankenhausaufenthalts eingeht, kann die Anzahlung zurückerstattet werden.

Reisekrankenversicherung

Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Nicht-EU-Bürger eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für den gesamten Schengen-Raum nachweisen. Allerdings gilt diese Versicherung nicht für die allgemeine medizinische Behandlung. Sie deckt nur Notfallsituationen während der Reise ab. Dazu gehören:

  • Notfall-Arztkosten bis zu 30.000 Euro
  • medizinische Notfallversorgung
  • Rückführung ins Wohnsitzland
  • Hilfe im Todesfall

Für welche Sprachen gibt es einen Ansprechpartner im AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS?
Unsere Patientenkoordinatorin spricht Deutsch, Englisch und Arabisch. Sie können die Dokumente auch in Französisch, Russisch, Spanisch, Ungarisch und Rumänisch einreichen.

Wie lange dauert es, bis meine Anfrage bearbeitet wird?
Wenn Sie uns alle nötigen Informationen zugeschickt haben, erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine erste vorläufige Antwort. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie dann eine endgültige Rückmeldung, ob eine Behandlung in unserer Klinik möglich ist.

Wie kann ich meine Anfrage stellen?

  • am schnellsten und einfachsten: per E-Mail mit den benötigten Dokumenten im Anhang an tahani.albarghouthi@agaplesion.de
  • Fax mit den benötigten Dokumenten an
    F +49 (69) 46 08 - 323
  • Unterlagen, CDs und Bilder per Post an:
     
    AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS
    z. Hd. Tahani Al-Barghouthi
    Im Prüfling 21-25
    60389 Frankfurt am Main
    GERMANY

Können Sie mich beim Beschaffen des erforderlichen Visums für Deutschland unterstützen?
Ja, das können wir. Nach der Bestätigung ihrer Behandlung bei uns und der Überweisung der Vorauszahlung stellen wir bei Bedarf für Sie bzw. mitreisende Familienangehörige eine offizielle Einladung aus. Diese können Sie bei der Beantragung des Einreisevisums bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland vorlegen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten für die Behandlungskosten gibt es?
Sie erhalten einen Kostenvoranschlag mit den geschätzten Behandlungskosten. Diesen Betrag können Sie entweder vor der Anreise an das Krankenhaus überweisen oder am Aufnahmetag in bar oder mit Kreditkarte zahlen. Der gezahlte Betrag wird nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mit der Endsumme verrechnet. Die Differenz zur Vorauskasse wird dann erstattet bzw. zusätzlich in Rechnung gestellt.