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Tahani Al-Barghouthi
Patientenkoordinatorin
Nicht-EU-Patienten
Das AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS ist seit mehr als 100 Jahren Garant für eine fachärztliche Behandlung auf höchstem Niveau.
Gemeinsam mit den Belegarztpraxen versorgen wir Patienten aus dem In- und Ausland, darunter auch zahlreiche Patienten aus Nicht-EU-Ländern.
Unser Ziel: Ihnen die Behandlung so angenehm und erfolgreich wie möglich zu gestalten. Dabei profitieren Sie von unseren hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie unserer langjährigen Erfahrung.
Wenn Sie Interesse an einer medizinischen Behandlung in unserer Klinik haben, stellen Sie gern eine Anfrage. Wir prüfen dann umgehend, ob die Behandlung in unserer Klinik möglich ist und kontaktieren Sie dann. Dieser Bewertungsprozess ist kostenlos.
Wir benötigen dafür folgende Informationen:
Folgende optionale Informationen können für die Einschätzung ebenfalls ausschlaggebend sein:
Wir behandeln alle übermittelten Informationen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Einschätzung, ob eine Behandlung in unserer Klinik möglich ist.
Sie können uns Ihre Anfrage auf folgenden Wegen zukommen lassen:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wenn die Behandlung bei uns möglich ist, erhalten Sie eine Bestätigung und folgende Dokumente:
Die weiteren Schritte
Wenn Sie unserem Behandlungsplan zustimmen, werden Sie um die Zahlung der geschätzten Kosten per "Vorkasse" gebeten. Sie können per Überweisung, Kreditkarte oder in bar bei der Ankunft in der Klinik zahlen.
Unsere Patientenkoordinatorin organisiert alle notwendigen Termine und bereitet Ihren Aufenthalt vor.
Kostenpflichtige Zusatzwahlleistungen sind verfügbar. Dazu gehören u. a. die Übersetzung von Berichten, Dolmetscher im Krankenhaus oder in einer Praxis, Begleitung, Hotelbuchung, Limousine und Flughafentransfer.
Sie benötigen ein medizinisches Visum? Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung, wenn Sie eine Vorauszahlung der geschätzten Kosten leisten. Nach Eingang der Zahlungsbestätigung stellen wir für Sie gern eine offizielle Einladung aus. Diese können Sie beim Beantragen des Einreisevisums bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland vorlegen.
Wer zahlt für die Behandlung?
Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) enthält die gesetzlichen Bestimmungen für das Gesundheitssystem in Deutschland. Die Bestimmungen gelten für alle Patienten – sowohl deutsche als auch internationale. Das Sozialgesetzbuch garantiert ausländischen Patienten somit die gleiche Behandlung bei gleichen Behandlungskosten.
Die Behandlungskosten werden auf Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG, deutsch: Diagnosebezogene Fallgruppen) berechnet. Dieses Abrechnungssystem gilt in allen deutschen Krankenhäusern.
Wonach richten sich die Behandlungskosten?
Krankenhäuser berechnen die Behandlungskosten mithilfe der DRG (Diagnosis Related Groups, deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen). Die DRG ordnen Krankenhausfälle (Patienten) anhand von medizinischen Kriterien in Fallgruppen ein.
Die deutschen DRG teilen Krankenhaus-Aktivitäten in mehr als 18 Kategorien ein. Diese Kategorien beziehen sich auf bestimmte Gesundheitsbereiche wie Krankheiten der Augen, Atmungsorgane, Verdauungsorgane usw. Innerhalb dieser Kategorien wird eine spezifische DRG festgelegt. Das geschieht auf Grundlage der Diagnose, der medizinischen Maßnahmen und zusätzlichen Diagnosen.
Für jeden der über 1.200 DRG-Codes ist ein bestimmter wirtschaftlicher Fallwert vorgeschrieben. Mithilfe dieses Fallwerts ermittelt die Klinik die Kosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden. In der Regel enthalten die DRG-Preise auch die Kosten für Implantate, Medikamente und für das medizinische Personal, d. h. die ärztliche Versorgung.
Wenn ein Patient jedoch eine privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt wünscht, wird diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise für die wahlärztliche Behandlung sind auch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Für eine individuelle ärztliche Behandlung mit doppelter Abrechnung muss der Patient einen so genannten Wahlleistungsvertrag abschließen.
Unsere Krankenhäuser bieten Dreibett-Zimmer als allgemeinen Standard an. Gegen Aufpreis können Patienten auch komfortablere Einzel- oder Zweibett-Zimmer wählen.
Krankenversicherung
Einige Krankenversicherungen decken auch die medizinische Behandlung im Ausland ab. Wir akzeptieren diese Versicherungen, wenn dem Patienten eine förmliche Vorabgenehmigung für alle Behandlungskosten vorliegt.
Wenn keine Vorabgenehmigung vorliegt, kann der Patient als Selbstzahler eine Vorauszahlung leisten und anschließend eine Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft beantragen. Das Erstattungsformular und die Gesamtrechnung stellen wir Ihnen dafür gern zur Verfügung.
Wenn die Vorabgenehmigung erst während des Krankenhausaufenthalts eingeht, kann die Anzahlung zurückerstattet werden.
Reisekrankenversicherung
Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Nicht-EU-Bürger eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für den gesamten Schengen-Raum nachweisen. Allerdings gilt diese Versicherung nicht für die allgemeine medizinische Behandlung. Sie deckt nur Notfallsituationen während der Reise ab. Dazu gehören:
Für welche Sprachen gibt es einen Ansprechpartner im AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS?
Unsere Patientenkoordinatorin spricht Deutsch, Englisch und Arabisch. Sie können die Dokumente auch in Französisch, Russisch, Spanisch, Ungarisch und Rumänisch einreichen.
Wie lange dauert es, bis meine Anfrage bearbeitet wird?
Wenn Sie uns alle nötigen Informationen zugeschickt haben, erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine erste vorläufige Antwort. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie dann eine endgültige Rückmeldung, ob eine Behandlung in unserer Klinik möglich ist.
Wie kann ich meine Anfrage stellen?
Können Sie mich beim Beschaffen des erforderlichen Visums für Deutschland unterstützen?
Ja, das können wir. Nach der Bestätigung ihrer Behandlung bei uns und der Überweisung der Vorauszahlung stellen wir bei Bedarf für Sie bzw. mitreisende Familienangehörige eine offizielle Einladung aus. Diese können Sie bei der Beantragung des Einreisevisums bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland vorlegen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten für die Behandlungskosten gibt es?
Sie erhalten einen Kostenvoranschlag mit den geschätzten Behandlungskosten. Diesen Betrag können Sie entweder vor der Anreise an das Krankenhaus überweisen oder am Aufnahmetag in bar oder mit Kreditkarte zahlen. Der gezahlte Betrag wird nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mit der Endsumme verrechnet. Die Differenz zur Vorauskasse wird dann erstattet bzw. zusätzlich in Rechnung gestellt.